BGH: Eine Bitte um Ratenzahlung ist noch kein Indiz für eine Zahlungseinstellung
„Erklärt der Schuldner seinem Gläubiger, eine fällige Zahlung nicht in einem Zug erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, muss dieser allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“ (Leitsatz des Gerichts) BGH, Urteil vom 14.7.2016 – IX ZR 188/15 (OLG Frankfurt a. M.) Normen: InsO §§ 133 Abs. […]